Segelflugzeug fliegen

Segelflugzeug fliegen

Segelfliegen, frei wie ein Vogel am Himmel gleiten, annähernd lautlos, nur den Fahrtwind wahrnehmend.

Der „Motor“ des Segelflugzeuges ist die Sonne. Die Sonne erwärmt die Erde, die die produzierte Wärme an die Umgebungsluft abgibt. Zu einem bestimmten Moment gibt die Erde die erwärmte Luft in einer riesigen Thermikblase ab, die dann in die Höhe steigt.

Anfangs durch eine Schleppwinde oder mit einem Schleppflugzeug auf Ausgangshöhe gebracht, ist es nun die Taktik und auch das Können des Segelflugpiloten diesen Aufwind zu zentrieren und in ihm, manchmal sogar fahrstuhlartig, aufzusteigen. Präzise Beherrschung des Flugzeuges unter Beachtung der relevanten Fluginstrumente und der vor sich liegenden günstigen Wolkenformationen machen den Reiz dieses Fliegens aus.

Nahe an der Natur, mit den Naturgewalten des Himmels ringend, können so stundenlange Flüge über hunderte von Kilometern gemeistert werden.

Auch der Segelflug ist facettenreich. Ob es ein gemütlicher Flug in der Nähe des Flugplatzes wird, oder doch ein vorher taktisch geplanter Streckenflug… der Pilot entscheidet.

Oder wie beim Motorflug….. Segelkunstflug?

Segelflug ist Teamsport. Um ein Segelflugzeug in die Luft zu bringen bedarf es einer Bodenmannschaft. Ob Startleiter, Seilrückholer oder Startwindenfahrer, hier werden jede Menge hilfreiche Hände gebraucht, den Flieger in die Luft zu bringen.

Auch der Flugsportverein ist vom geänderten Freizeitverhalten betroffen. Letztendlich ist der Segelflug wie Fußball, Handball etc. eine Mannschaftssportart bei der das Zusammenwirken mehrerer Gleichgesinnter funktionieren muss, um ein Segelflugzeug in die Luft zu bringen. Persönliche Belange, Terminenge sowie die dünne Personaldecke machen es immer schwieriger, eine Gruppe zu formieren um effektiv eine Segelflugausbildung im Verein durchführen zu können.

Wir empfehlen potentiellen Flugschülern, die Interesse an einer Segelflugausbildung haben, einen Grundlehrgang an einer der bekannten Segelflugschulen in Deutschland zu belegen und dort in kurzer Zeit die Alleinflugreife, ggf. auch die Fluglizenz zu erlangen. Kontakt und Auskünfte zu Schulen stellen wir gerne her. Die Voraussetzungen für eine Ausbildung über eine Flugschule erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nach Erlangung der Lizenz stehen die Flugzeuge den neuen Scheininhabern uneingeschränkt zur Verfügung.

Fluglehrer bespricht sich mit einer Flugschülerin im Cockpit eines Segelflugzeugs

Grundsätze zur Ausbildung von Piloten auf Segelflugzeugen (SPL)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 16 Jahre bei Lizenzerwerb
  • Bescheinigung der Flugtauglichkeit
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis

Theorie

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Praxis

Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden, davon müssen mindestens 15 Stunden im Alleinflug durchgeführt werden. Wird die Ausbildung innerhalb von 18 Monaten durchgeführt, dann verkürzt sie sich auf 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung gibt es drei Ausbildungsabschnitte, die mit drei "Zwischenprüfungen" abschließen:

A-Prüfung:Dies sind die ersten drei Alleinflüge des Flugschülers auf der doppelsitzigen Schulmaschine
B-Prüfung:Vertiefung der Grundtechniken des Fliegens im Alleinflug und Umschulung auf einsitzige Segelflugzeuge
C-Prüfung:Durchführung eines thermischen Alleinflugs von mindestens 30 Minuten

Nach Ablegen der theoretischen Prüfung muss außerdem ein Streckenflug im Alleinflug von mindestens 50 km (bzw. 100 km mit Fluglehrer) absolviert werden.

Die Lizenz wird für diejenigen Startarten erteilt, in denen der Flugschüler ausgebildet worden ist. Dies können sein:

  • Windenseilstart
  • Schleppstart hinter Motorflugzeugen
  • Eigenstart von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb